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Wichtig für gesetzlich Versicherte

Ab 2027 wird gespart – so bleibt Ihre Versorgung gut

Ein neues Spargesetz verändert ab dem 1. Januar 2027 die Versorgung in den Arztpraxen. Hier erklären wir, was das für Sie als Patientin oder Patient bedeutet – und warum das Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse ein bewährter Weg ist, Ihre Versorgung zu sichern.

Bis 31. Oktober 2026 einschreiben – ab 1. Januar 2027 dabei

Wer sich bis zum 31.10.2026 bei uns einschreibt, ist in der Regel ab dem 01.01.2027 im Hausarztprogramm – also genau dann, wenn die Kürzungen greifen. Wer sich später einschreibt, kommt in der Regel erst ein Quartal später dazu.

Der 31.10.2026 ist ein Samstag. Letzter Praxistag vor dem Stichtag ist Freitag, der 30.10.2026.

Was das Spargesetz für Ihre Versorgung bedeutet

Das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll die Beiträge zur Krankenversicherung stabil halten. Gespart wird dafür auch bei der Behandlung in den Arztpraxen – die meisten Kürzungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Für Patientinnen und Patienten in der normalen Kassenversorgung heißt das nach heutigem Stand:

Weniger Vorsorge

Check-up und Hautkrebs-Screening werden künftig aus einem begrenzten Budget bezahlt. Den Check-up können wir außerhalb des Hausarztprogramms deshalb in der Regel nur noch als Basis-Check anbieten.

Längere Wartezeiten beim Facharzt

Bisher wurden schnell vergebene und von uns vermittelte Facharzttermine eigens gefördert. Diese Förderung fällt weg. Termine beim Facharzt dürften deshalb schwerer zu bekommen sein – auch dringende.

Weniger Zeit für Beratung

Die Pflege Ihrer elektronischen Patientenakte und die Beratung zur Organspende werden ab 2027 nicht mehr eigens bezahlt. Zeit für solche Gespräche wird in der normalen Kassenversorgung knapper.

Versorgung nach Kassenlage

Wenn das Geld begrenzt ist, entscheidet zunehmend das Budget mit, was über das Nötigste hinaus möglich ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von einer Versorgung „nach Kassenlage“.

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Was bleibt

Wenn Sie krank sind, behandeln wir Sie selbstverständlich weiterhin – mit oder ohne Hausarztprogramm. Was sich ändert, ist alles, was darüber hinausgeht: Vorsorge im vollen Umfang, Zeit für Beratung und die Abstimmung mit Fachärzten.

Das Hausarztprogramm: ein bewährtes System

Im Hausarztprogramm (hausarztzentrierte Versorgung, kurz HzV) ist Ihre Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle und behält den Überblick über Ihre gesamte Behandlung. Das Programm wird über eigene Verträge zwischen dem Hausärzteverband und Ihrer Krankenkasse finanziert – nicht aus dem gedeckelten Budget. Deshalb können wir Ihnen dort weiterhin eine umfassende Betreuung anbieten. Für Sie ist die Teilnahme kostenlos.

Vorsorge ohne Abstriche

Ihr Check-up im vollen Umfang – mit Ultraschall, wenn er für Sie sinnvoll ist. Wir erinnern Sie an fällige Vorsorge und Impfungen.

Wir koordinieren für Sie

Überweisungen, Befunde und Medikamente laufen bei uns zusammen. Wir stimmen uns mit Ihren Fachärzten ab und behalten den Überblick.

Mehr Zeit für Sie

Im Hausarztprogramm nehmen wir uns mehr Zeit für Gespräch und Beratung – auch bei chronischen Erkrankungen.

Feste Ansprechpartner

Sie werden von einem Team betreut, das Sie und Ihre Krankengeschichte kennt.

Was die Forschung zeigt

Das Hausarztprogramm der AOK Baden-Württemberg wird seit 2011 von der Goethe-Universität Frankfurt und dem Universitätsklinikum Heidelberg wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse:

  • Besser abgestimmte Behandlung: nur halb so viele unkoordinierte Facharztbesuche wie in der normalen Kassenversorgung.
  • Seltener ins Krankenhaus: allein in den Jahren 2011 und 2012 rund 9.000 vermiedene Klinikeinweisungen.
  • Weniger schwere Folgeerkrankungen: bei Menschen mit Diabetes unter anderem weniger Schlaganfälle und Herzinfarkte.
  • Und dabei kostensparend: Über alle Versorgungsbereiche lagen die Ausgaben für die Teilnehmenden um 4,3 Prozent niedriger als in der Vergleichsgruppe – vor allem, weil weniger Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel nötig waren.

Auch die AOK Niedersachsen berichtet: Teilnehmende nehmen deutlich häufiger Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, lassen sich öfter impfen und müssen seltener vermeidbar ins Krankenhaus.

Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie ein bewährtes System, das die Versorgung verbessert und dabei Kosten spart – und Sie sichern sich selbst die bessere Betreuung.

So schreiben Sie sich ein

Versichertenkarte mitbringen

Kommen Sie mit Ihrer Versichertenkarte an unsere Anmeldung – gern auch bei Ihrem nächsten Termin.

Teilnahmeerklärung unterschreiben

Wir füllen die Teilnahmeerklärung Ihrer Krankenkasse gemeinsam mit Ihnen aus. Das dauert nur wenige Minuten.

Den Rest erledigen wir

Wir leiten Ihre Erklärung weiter. Bei Einschreibung bis zum 31.10.2026 sind Sie in der Regel ab dem 01.01.2027 dabei.

Was Sie wissen sollten

Die Spielregeln des Hausarztprogramms

  • Sie wählen uns als Ihre Hausarztpraxis und kommen mit gesundheitlichen Anliegen zuerst zu uns.
  • Zum Facharzt gehen Sie mit einer Überweisung von uns. Ohne Überweisung können Sie weiterhin zu Frauen-, Augen- und Kinderärzten, im Notfall und zum ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).
  • Sie binden sich für mindestens ein Jahr. Die genauen Bedingungen stehen in der Teilnahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Unterschrift können Sie die Teilnahme ohne Begründung widerrufen.
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Gut zu wissen

Das Hausarztprogramm bieten wir für Versicherte der AOK NordWest, TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK, IKK classic, BAHN-BKK, LKK und vieler Betriebskrankenkassen an. Ob Ihre Krankenkasse dabei ist, sagen wir Ihnen gern. Sie sind bei der Techniker Krankenkasse versichert? Die TK ist verpflichtet, ein Hausarztprogramm anzubieten, und verhandelt ihren Vertrag gerade neu – bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Sie nehmen schon teil? Dann müssen Sie nichts tun. Sie sind bei der Knappschaft versichert? Für Sie gibt es statt des Hausarztprogramms PROGESUND – sprechen Sie uns an.

Wichtig im Oktober

Umbau: Vom 19. bis 23. Oktober 2026 ist unsere Praxis geschlossen. Bitte kommen Sie zum Einschreiben vorher oder in der Woche vom 26. bis 30. Oktober.

Fragen zum Hausarztprogramm?

Rufen Sie uns gern an oder sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch an. Mehr über das Programm lesen Sie auf unserer Seite Mein Hausarztprogramm.

Jetzt anrufen: 02361 / 65 88 960

Grundlage: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (in Kraft seit 30.07.2026), Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe; Evaluation der hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg (Goethe-Universität Frankfurt am Main, Universitätsklinikum Heidelberg; Ergebnisse 2011/2012 und Ausgabenvergleich 2021, berichtet 2014 und 2026); Auswertung der AOK Niedersachsen zur hausarztzentrierten Versorgung (2025). Stand: Oktober 2026.

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